Die Schenkung eines Zinshauses löst beim Geschenkgeber grundsätzlich keine Ertragsteuerbelastung in Form der Immobilienertragsteuer, noch (derzeit) eine Schenkungssteuer beim Geschenknehmer aus. Ob jedoch tatsächlich eine Schenkung und kein Verkauf vorliegt, ist im Vorfeld zu klären, wobei die Grenzwerte (Einkommensteuer-Wartungserlass 2023) für entgeltliche bzw. unentgeltliche Übertragungen zu beachten sind.